Bilder, Video
Musik
Bei Bildern, Video und Musik, welche in Web Contents & Shops integriert werden, sind immer Urheberrechte zu beachten.
Urheberrechte bestehen an Werken der Literatur und Kunst. Unter Werke werden geistige Schöpfungen verstanden, die individuellen Charakter haben. Darunter fallen Bilder, Videos und Musik.
Da Urheberrechte immer mit der Schaffung entstehen - d.h. sie müssen nicht in einem Register angemeldet werden - ist bei der Verwendung von Bildern, Videos und Musik, die nicht selber hergestellt resp. komponiert wurden, immer zu prüfen, ob man sie zulässig nutzen darf.
Bei sog. Bild-, Video- und Musik-Datenbanken, welche die Nutzung "for free" anbieten, sind immer die entsprechenden Nutzungsbedingungen zu beachten. Einschränkungen können z.B. in folgenden Bereichen bestehen:
- Verwendungszweck
- Unterscheidung zwischen privater und kommerzieller Nutzung
- Einschränkungen, wenn Personen erkennbar sind.
Werden Bilder, Videos und Musik unzulässigerweise verwendet, kann dies teuer zu stehen kommen. Berechtigte Personen oder Unternehmen können nicht nur die Nutzung verbieten, sondern auch Schadenersatz verlangen. Zudem wird oft die Unterzeichnung einer Vereinbarung verlangt, wonach die Verpflichtung zur vollständigen Beseitigung der Urheberrechtsverletzung sowie die zukünftige Unterlassung festgehalten wird, verbunden mit einer Konventionalstrafe für den Widerhandlungsfall.