Sanktionen
Das neue Datenschutzgesetz der Schweiz sieht im Falle einer Verletzung der Datenschutz-Vorschriften verschiedene mögliche Konsequenzen vor:
- Strafbestimmungen:
Im Falle einer vorsätzlichen oder eventualvorsätzlichen Verletzung von im Gesetz definierten Sachverhalten werden Bussen bis CHF 250'000 angedroht. - Verwaltungsmassnahmen:
Der Eidgenössische Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragte (EDÖB) kann grundsätzlich von Amtes wegen oder auf Anzeige hin Untersuchungen durchführen. Bei Verletzung von Datenschutzvorschriften kann der EDÖB verfügen, dass die Datenbearbeitung angepasst, unter- resp. abgebrochen und/oder Personendaten gelöscht/vernichtet werden.
Die Bussen richten sich grundsätzlich gegen verantwortliche natürliche Personen, d.h. grundsätzlich nicht gegen Unternehmen. Unternehmen können dann bis zu CHF 50'000.-- gebüsst werden, wenn die Ermittlung der verantwortlichen Person innerhalb des Unternehmens einen unverhältnismässigen Untersuchungsaufwand verursachen würde.
Bei allen Strafbestimmungen ist Vorsatz (inkl. Eventualvorsatz) erforderlich.
Busse bis zu CHF 250'000.— auf Antrag:
- Vorsätzlich falsche oder unvollständige Auskunftserteilung durch Verletzung der Informationspflicht (bei der Beschaffung wie auch bei automatisierten Einzelentscheidung) oder durch Verletzung der Betroffenenrechte
- Verletzung der Informationspflicht (bei der Beschaffung wie auch bei automatisierten Einzelentscheidung)
- Verletzung der Pflichten, die im Rahmen eines Datentransfers in Ausland beachtet werden müssen.
- Verletzung der Pflichten, die im Rahmen einer Auftragsbearbeitung beachtet werden müssen
- Verletzung der Mindestanforderungen an die Datensicherheit.
- Verletzung der beruflichen Schweigepflicht (inkl. Hilfspersonen und Auszubildende).
Busse bis zu CHF 250'000.— (ohne Antrag):
- Dem EDÖB im Rahmen einer Untersuchung vorsätzlich falsche Auskünfte erteilen oder vorsätzlich Mitwirkung verweigern.
- Missachtung einer Verfügung des EDÖB oder einem Entscheid der Rechtmittelinstanz unter Hinweis auf Strafdrohung.