Lizenz- & Vertriebsvertrag
Ein Lizenzvertrag regelt die Einräumung von Nutzungsrechten an immateriellen Gütern – typischerweise Software – durch den Lizenzgeber an den Lizenznehmer. Er definiert Art, Umfang und Grenzen der Nutzung, z. B. ob die Lizenz exklusiv oder einfach, übertragbar oder nicht übertragbar, zeitlich beschränkt oder unbefristet ist. Ebenso kann der Vertrag das Recht zur Sublizenzierung beinhalten.
Je nach Ausgestaltung kann es sich um eine Dauerüberlassung (Einmallizenzgebühr) oder eine zeitlich beschränkte Nutzung (z. B. Miet-/Abomodell/SaaS) handeln.
Ein Vertriebsvertrag regelt die Zusammenarbeit zwischen einem Hersteller oder Lieferanten und einem Vertriebspartner (z. B. Händler oder Distributor). Der Vertrag definiert typischerweise Vertriebsgebiet, Pflichten des Vertriebspartners, Marketing‑ und Supportverpflichtungen, Meldepflichten, Marken- und Produkttreue, sowie die Einhaltung gesetzlicher Vorgaben.
Häufig verpflichtet sich der Vertriebspartner:
- das Produkt aktiv zu bewerben,
- Verkaufsprognosen zu verfolgen,
- relevante Marktentwicklungen zu berichten, und
- alle gesetzlichen Anforderungen (z. B. Bewilligungen, Wettbewerbsrecht) zu erfüllen.
Lizenz- und Vertriebsverträge können miteinander kombiniert werden. Gerne unterstützen wir bei der Erstellung oder Verhandlung.
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