Daten-Portabilität
Unter dem Recht auf Datenportabilität wird das Recht auf Datenherausgabe und -übertragung verstanden.
Jede Person kann vom Verantwortlichen die Herausgabe ihrer Personendaten in einem gängigen elektronischen Format verlangen, wenn:
- der Verantwortliche die Daten automatisiert bearbeitet und
- die Daten mit der Einwilligung der betroffenen Person oder in unmittelbarem Zusammenhang mit dem Abschluss oder der Durchführung eines Vertrages bearbeitet werden.
Darüber hinaus kann die betroffene Person vom Verantwortlichen verlangen, dass er die Daten an einen anderen Verantwortlichen überträgt.
Das Recht auf Datenherausgabe und -übertragung ist i.d.R. kostenlos zu gewähren.
Die Datenherausgabe/-übertragung ist i.d.R. innerhalb von 30 Tagen vorzunehmen.
In Ausnahmefällen kann das Recht auf Datenherausgabe und -übertragung verweigert werden.
Der Verantwortliche hat die Identität der anfragenden Person zu überprüfen.