Datenbekanntgabe ins Ausland
Bei der Nutzung von KI-Systemen werden Personendaten häufig in mehreren Staaten oder weltweit verarbeitet oder gespeichert. Dies kann eine Bekanntgabe von Personendaten ins Ausland darstellen.
Eine solche Bekanntgabe ist nur zulässig, wenn die datenschutzrechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Besteht im Empfängerland kein angemessenes Datenschutzniveau, sind zusätzliche Massnahmenerforderlich.
In der Praxis müssen insbesondere:
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geeignete vertragliche Garantien vorgesehen werden; oder
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andere gesetzlich vorgesehene Schutzmechanismen greifen.
Fehlen entsprechende Garantien, ist die Bekanntgabe von Personendaten ins Ausland nicht zulässig.
Der Einsatz von KI-Tools setzt daher voraus, dass bekannt ist, wo und unter welchen Bedingungen die Daten bearbeitet werden.