Software-Entwicklungsvertrag
Ein Software‑Entwicklungsvertrag regelt die Entwicklung von Individualsoftware, also Software, die speziell für die Bedürfnisse eines Kunden erstellt oder angepasst wird.
Wichtige Inhalte eines Software-Entwicklungsvertrages sind:
- Leistungsumfang / Funktionalitäten
- Umgang mit Änderungswünschen
- Abnahmekriterien
- Termine / Meilensteine
- Kosten
- Regelungen für den Fall, dass die Abnahme nicht erfolgreich ist
Wird Software im Rahmen eines agilen Projektes entwickelt, ist es zudem wichtig, dass festgehalten wird, wie genau vorgegangen wird (z.B. mit Sprints) und was gelten soll, wenn die Parteien im Verlaufe des Projektes über den weiteren Verlauf nicht mehr einig sind.
Gerne unterstützen wir bei der Erstellung oder Verhandlung eines Software-Entwicklungsvertrages.
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