Datenschutz
Das Schweizer Datenschutzgesetz gelangt zur Anwendung, sobald bei der Nutzung von KI-Systemen Personendaten bearbeitet werden. Dies gilt unabhängig davon, ob die Bearbeitung manuell oder automatisiert erfolgt.
Personendaten sind alle Angaben, die sich auf eine identifizierte (bestimmte) oder identifizierbare (bestimmbare) natürliche Person beziehen. Dazu zählen auch indirekte Hinweise, wenn eine Person dadurch bestimmbar wird.
Das Datenschutzrecht ist insbesondere relevant, wenn:
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Personendaten in KI-Tools eingegeben oder hochgeladen werden;
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KI-Systeme zur Analyse, Auswertung oder Generierung personenbezogener Inhalte eingesetzt werden;
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Daten an Anbieter von KI-Systemen bekanntgegeben werden.
Für private Unternehmen, Vereine, Stiftungen sowie Bundesbehörden gilt das Bundesdatenschutzrecht. Kantonale und kommunale Behörden unterstehen den jeweiligen kantonalen Datenschutzgesetzen.