Betroffenenrechte
Die datenschutzrechtlichen Betroffenenrechte gelten auch bei der Nutzung von KI-Systemen uneingeschränkt. Dazu zählt insbesondere das Auskunftsrecht.
Verlangt eine betroffene Person Auskunft, muss offengelegt werden:
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ob KI-Systeme eingesetzt werden;
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welche Personendaten betroffen sind;
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zu welchem Zweck und in welcher Form die Bearbeitung erfolgt.
Voraussetzung für die Wahrung der Betroffenenrechte ist, dass die verantwortliche Stelle die Kontrolle über die Datenbearbeitung behält und weiss, welche Daten wie und durch welche KI-Systeme bearbeitet werden.
Fehlt diese Transparenz und Kontrolle, können Betroffenenrechte nicht wirksam gewährleistet werden.