Privater Gebrauch
Personendaten, die von einer natürlichen Person ausschliesslich zum persönlichen Gebrauch bearbeitet werden, fallen nicht unter das Datenschutzgesetz.
Weitere Ausnahmen sind in den entsprechenden Datenschutz-Gesetzen geregelt.
Beispiel:
- Das Teilen von Familienfotos auf einer nur für die Familie zugänglichen (passwortgeschützten) Webseite.