SIE
Unternehmen, Vereine, Stiftungen, Genossenschaften und Selbständige, die Personendaten bearbeiten, haben das Datenschutzgesetz einzuhalten.
Sie haben dabei entweder die Stellung eines Verantwortlichen oder eines Auftragsbearbeiters.
Als Verantwortlicher gelten Private, die alleine oder zusammen mit anderen über den Zweck und die Mittel einer Datenbearbeitung entscheiden.
Als Auftragsbearbeiter gelten Private, die im Auftrag des Verantwortlichen Personendaten bearbeiten.
Beispiele:
- Sie sind Verantwortlicher, wenn Sie die Daten Ihrer Kunden für die Abwicklung eines Vertrages bearbeiten.
- Sie sind Auftragsbearbeiter, wenn Sie im Auftrag eines Unternehmens IT-Leistungen erbringen und dabei auf Kundendaten des Unternehmens Zugriff haben.
Weitere Informationen:
Haben Sie Fragen zum Datenschutz oder wünschen Sie Unterstützung? Kontaktieren Sie mich gerne:
ONLAW GmbH
Caroline Danner
Erlachstrasse 14
CH-3012 Bern
+41 31 525 88 88
caroline.danner@onlaw.ch