Urheberrechte
Urheberrechtlicher Schutz entsteht nach schweizerischem Recht nur für Werke, die von einem Menschen geschaffen wurden. KI-generierte Outputs wie Texte, Bilder, Logos oder Software sind daher grundsätzlich nicht urheberrechtlich geschützt.
Dies hat zur Folge:
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KI-Outputs dürfen grundsätzlich frei verwendet werden;
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auch Dritte können identische oder ähnliche Inhalte nutzen;
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ein gesetzlicher Ausschliesslichkeitsanspruch besteht nicht.
Da der gesetzliche Schutz fehlt, empfiehlt es sich, bei der Zusammenarbeit mit Dritten vertragliche Regelungen zum Umgang mit KI-generierten Inhalten vorzusehen.
Wird ein KI-Output durch einen Menschen weiterbearbeitet und erreicht dabei eine eigene schöpferische Leistung, so kann ein neues urheberrechtlich geschütztes Werk entstehen.