{'de': 'Protokollierung'}
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\nIn gewissen Situationen ist das Speichern, Verändern, Lesen, Bekanntgeben, Löschen und Vernichten von Personendaten zu protokollieren. Die Protokollierungspflicht betrifft:
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- Die automatisierte Bearbeitung von besonders schützenswerten Personendaten in grossem Umfang oder
- Die Durchführung eines Profilings mit hohem Risiko. \n
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\nBei der Protokollierung handelt es sich um einen automatisierten Prozess.
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\nDie Protokollierung muss Aufschluss geben über die Identität der Person, die die Bearbeitung vorgenommen hat, die Art, das Datum und die Uhrzeit der Bearbeitung sowie gegebenenfalls die Identität der Empfängerin oder des Empfängers der Daten.
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\nDie Protokolle müssen mindestens ein Jahr aufbewahrt werden und zwar getrennt vom System, in welchem die Personendaten bearbeitet werden.
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