Daten durch Dritte
bearbeiten lassen
Wenn ein Dritter Daten für einen Verantwortlichen bearbeitet, wird von einer Auftragsbearbeitung gesprochen. Eine Auftragsdatenbearbeitung kann entweder von Gesetzes wegen vorgesehen sein oder vertraglich vereinbart werden.
Voraussetzungen für eine Übertragung an einen Auftragsbearbeiter:
- die Daten werden so bearbeitet, wie der Verantwortliche selbst es tun dürfte;
- keine gesetzliche oder vertragliche Geheimhaltungspflicht verbietet die Übertragung;
- Der Verantwortliche muss sich vergewissern, dass der Auftragsbearbeiter in der Lage ist, die Datensicherheit zu gewährleisten.
Es wird empfohlen, einen schriftlichen Auftragsbearbeitungsvertrag abzuschliessen.
Weitere Informationen:
- In der Praxis wird oft von ADV (Auftragsdatenverarbeitung) oder auch AVV (Auftragsdatenverarbeitungsvertrag) gesprochen. Die Terminologie kommt aus der DSGVO, wo anstelle einer Bearbeitung von einer Verarbeitung gesprochen wird.