{'de': 'Persönlich-
keitsverletzung'}
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\nWer Personendaten bearbeitet, darf die\xa0Persönlichkeit der betroffenen Personen nicht widerrechtlich verletzen.
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\nEine Persönlichkeitsverletzung liegt insbesondere vor,\xa0wenn:
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- Personendaten entgegen den allgemeinen Grundsätzen bearbeitet werden; \n
- Personendaten entgegen der ausdrücklichen Willenserklärung der betroffenen Person bearbeitet werden; \n
- Dritten besonders schützenswerte Personendaten bekanntgegeben werden. \n
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\nIn der Regel liegt keine Persönlichkeitsverletzung vor, wenn die betroffene Person die Personendaten allgemein zugänglich gemacht und eine Bearbeitung nicht ausdrücklich untersagt\xa0hat.
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\nEine Persönlichkeitsverletzung ist widerrechtlich, wenn nicht ein Rechtsfertigungsgrund vorliegt. Ein Rechtsfertigungsgrund liegt in folgenden Fällen vor:
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\n- \n
- Einwilligung der betroffenen Person; \n
- überwiegendes privates oder öffentliches Interesse; \n
- gesetzliche Norm. \n
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