Berichtigung
Jede betroffene Person kann verlangen, dass unrichtige Personendaten berichtigt werden, d.h. korrigiert, gelöscht oder vernichtet werden.
Die Berichtigung darf verweigert werden, wenn:
- eine gesetzliche Vorschrift die Änderung verbietet oder
- die Personendaten zu Archivzwecken im öffentlichen Interesse bearbeitet werden.